Die Babyschale ist zu klein – Was kommt jetzt?

Nach der Baby-Schale kommt der Auto-Kindersitz. Doch welcher Kindersitz ist der richtige? Ab wann soll mein Kind in den Kindersitz wechseln? Welche Kriterien gelten? Größe und Gewicht? Oder das Alter? Diese Fragen beschäftigen viele Eltern und sie stellen sich die Frage, wann der richtige Zeitpunkt für den Wechsel in den Kinder-Autositz ist. Völlig unabhängig vom Alter ist die Sicherheit des Kindes im Auto. Der Hersteller BeSafe unterscheidet beispielsweise zwischen Kindersitzen ab der Geburt, Kleinkindersitzen und Sitzerhöhungen. Dabei können Eltern zwischen der klassischen Babyschale und dem Kleinkindsitz wählen. Die Babyschale ist für das Kind im Alter von 0 – 12 Monaten geeignet. Danach geht es in den Kleinkindsitz. Alternativ gibt es den 2-in-1-Sitz, der praktisch mit wächst und dem Kind bis zu einem Alter von ca. 4 Jahren Schutz bietet.

Was folgt auf Babyschalen, wenn die Kinder größer werden?

Die klassische Babyschale


Die Babyschale hat den großen Vorteil, dass sie einen Tragegriff hat. So kann diese Schale auch für den Transport des Babys außerhalb des Autos genutzt werden. Die Hersteller der Babyschale von Maxi-Cosi haben dies bereits früh erkannt und eine entsprechend komfortable Schale entwickelt. In dieser Schale liegt der gerade geborene Säugling ebenso sicher wie ein Kind mit 12 Monaten. Entscheidend ist, dass die Baby-Schale immer rückwärts in das Auto eingebaut wird. Überhaupt empfehlen Experten, Kinder möglichst lange in rückwärtiger Position im Auto zu transportieren. Der Grund liegt auf der Hand: Bei einem Frontalzusammenprall wird das Kind ruckartig nach vorne geschleudert, was zu erheblichen Verletzungen im Kopf und Nackenbereich führen kann. Bei einem rückwärts eingebauten Sitz oder einer Babyschale wird der Druck, der durch die Zusammenprall entsteht, zuerst auf die Schale und erst dann auf den Körper des Kindes übertragen. Babyschalen sind leicht einzubauen: Entweder mit einem Gurt oder sie werden mit einer Basisstation befestigt.
Babyschalen unterscheiden zwischen Maximalgewicht und Maximalgröße. Eine nach ECE R44-04 zugelassene Babyschale verweist auf ein Maximalgewicht. Dieses Gewicht steht auf dem Zulassungsaufkleber und darf auch nicht überschritten werden. Sollte das Kind schon vor Erreichen des Maximalgewichts der Babyschale „entwachsen“ sein, bietet sich ein Wechsel in den Kleinkindersitz an. Allerdings erst dann, wenn das Kind selbstständig sitzen kann. Ist die Babyschale nach UN R129 zugelassen, dann gilt eine Maximalgröße, die ebenfalls auf dem Zulassungsaufkleber steht. Hier gilt: Die Maximalgröße darf nicht überschritten werden. Unabhängig von dem Maximalgewicht und der Maximalgröße gelten für die Sicherheit des Kindes, dass die Gurte der Babyschale optimal anliegen.
Die Experten von BeSafe empfehlen, die Babyschale möglichst lange zu nutzen, da sie dem kleinen Kind optimalen Schutz bietet, auch bei einem Seitenaufprall. Erst wenn das Kind anfängt, unruhig in der Schale zu werden oder wenn es sich nicht mehr wohlfühlt, dann ist ein Wechsel in einen größeren Kindersitz sinnvoll.

Kleinkindersitz erst dann, wenn das Kinds selbstständig sitzen kann


Wenn der Kopf des Kindes nur noch 2 Zentimeter vom oberen Ende der Babyschale entfernt ist, wird es Zeit, sich um einen nächst größeren Sitz zu kümmern. Und damit kommen wir zum Kleinkindersitz.
Dieser Sitz verändert die Sitzhaltung des Kindes. Während es in der Babyschale entspannt liegt, verändert sich die Haltung mit dem Wechsel in den Kindersitz. Die Grundvoraussetzung für den Wechsel in den Kindersitz ist, dass das Kind schon selbstständig sitzen kann. Das hängt nicht immer unbedingt vom Alter oder der Größe des Kindes ab. Wie für die Babyschale gelten für Kleinkindersitze ein Mindestgewicht und eine Mindestgröße. Beide Faktoren müssen unbedingt eingehalten werden, um dem Kind den optimalen Schutz zu bieten. Der Kleinkindersitz wird, wie auch die Babyschale, rückwärts in das Auto eingebaut. Denn Kopf und Nacken sind nach wie vor hochempfindlich und müssen in jedem Fall geschützt werden.
Kleinkindersitze können bereits ab einem Alter von ca. 6 Monaten bis ca. 4 Jahren genutzt werden. Das hängt von der Größe und von dem Gewicht des Kindes ab. Gemäß der UN Regulation R129 (i-Size) müssen Kinder bis zu einem Alter von 15 Monaten rückwärtsgerichtet in einem Auto mitfahren. Die Hersteller von BeSafe empfehlen, Kinder bis zu einem Alter von 4 Jahren rückwärtsgerichtet mitfahren zu lassen. Sie bieten dafür Sitze an, die sowohl vorwärts als auch rückwärts genutzt werden können.


Kleinkindersitze sind in den meisten Fällen ausschließlich für das Auto gedacht. Der Recaro Zero.1 Elite i.Size hat einen zusätzlichen Tragebügel, so dass dieser Kleinkindersitz auch außerhalb des Fahrzeugs bequem transportiert werden kann.

Ab wann ist eine Sitzerhöhung empfehlenswert?


Auch auf diese Frage gibt der Kindersitz-Hersteller BeSafe eine klare Antwort. Es sollten drei Voraussetzungen erfüllt sein, bevor eine Sitzerhöhung mit Rückenlehne genutzt wird.

  • Das Kind sollte mindestens 4 Jahre alt sein.
  • Das Kind muss die gesetzliche Mindestanforderung des Sitzes erfüllen. Das bedeutet, es wiegt mindestens 15 Kilogramm (Zulassung nach ECE R44) oder es ist mindestens 100 cm groß (Zulassung Un R129).
  • Das Kind muss in der Lage sein, länger ruhig in dem Sitz sitzen zu bleiben. Häufig spielen Kinder mit dem Gurt oder lehnen sich weit aus dem Sitz heraus. Damit kann die Sicherheit bei einem Frontal- oder Seitenaufprall nicht gewährleistet werden.

Kindersitze und Sitzerhöhungen

Die Kindersitze oder Sitze mit einer Sitzerhöhung werden die längste Zeit von den Kindern genutzt. Autokindersitze mit einer Rückenlehne bieten insbesondere bei einem Seitenaufprall einen besonderen Schutz, so dass sich viele Kindersitzhersteller dafür aussprechen, diese Sitze auch länger zu nutzen als es gesetzlich vorgegeben wird. Bei Reisen iim europäischen Raum ist es empfehlenswert, sich über die Gesetze in den Nachbarstaaten zu informieren, ab wann Kinder ohne Kindersitz im Auto mitfahren dürfen. So liegt in Deutschland und in der Schweiz die Grenze bei 150 cm oder 12 Jahren, je nachdem, was zuerst erreicht wird. In Österreich ist das Ende der Kindersitzpflicht für 135 cm oder 14 Jahre, je nachdem, was zuerst erreicht wird. Bevor sich Eltern dazu entschließen, den Kindersitz komplett zu entfernen, empfiehlt BeSafe einen 5-Punkte-Check, der bei der Entscheidung behilflich sein kann, ob ein Kind schon ohne Kindersitz mitfahren kann oder ob es empfehlenswert ist, den Sitz noch beizubehalten.

Dieser 5-Punkte-Check stellt diese fünf Fragen:

  1. Kann das Kind mit dem Rücken flach an der Lehne des Fahrzeugsitzes sitzen?
  2. Reichen dabei die Knie des Kindes weit genug über die Sitzfläche hinaus, sodass es die Knie anwinkeln kann?
  3. Führt der Beckengurt über die Beckenknochen anstatt über den Bauchbereich des Kindes?
  4. Liegt der Schultergurt richtig auf der Schulter des Kindes auf, sodass er weder eng am Hals anliegt oder einschneidet noch von der Schulter runterrutscht?
  5. Versteht und schafft es das Kind, anständig auf dem Fahrzeugsitz zu sitzen, ohne sich aus dem Gurt rauszulehnen oder in sich einzusacken?

Wenn all diese Punkte positiv beantwortet sind, kann ein Kind auf den Kindersitz verzichten.

Bei allen Vorgaben der Hersteller ist ausschlaggebend, dass sich Kinder in ihren Kindersitzen wohlfühlen. Nur dann sitzen sie entspannt und ruhig und genießen die sichere Fahrt.